[ Auszug: Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die
Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der
einzelnen Zeita ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]